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Naturfreunde Wildwasser
Ulrike Schauer
Viktoriagasse 6
1150 Wien
Tel: 01/892 35 34-22
Email: team.alpin@naturfreunde.at

NATURFREUNDE TIPPS

Jetzt NEU: Das aktuelle Naturfreunde-Magazin ist da!

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Sommerzeit-Wanderzeit! In unserer aktuellen Ausgabe finden Sie jede Menge Tourentipps.

Tourenparadies Wildalpen: Bike, Hike & Swim

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Wildalpen hat smaragdgrünes Wasser in den Adern. Aber der obersteirische Ort liegt nicht nur im Tal der wilden Wasser!

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Die wichtigsten Vorteile einer Mitgliedschaft auf einen Blick
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KONTAKT

Bundesorganisation

Weltweite Unfallversicherung mit Bergungs- und Rückholkosten

Das Naturfreunde-Freizeit-Unfallservice gewährt allen Naturfreunde-Mitgliedern Versicherungsschutz bei Freizeitunfällen mit Leistungen aus den Bereichen Bergung, Rückholung und dauernde Invalidität.

Bei Bergungs- und Rückholkosten gilt der Versicherungsschutz auch bei akuten medizinischen Notfällen, wie z.B. bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder Kreislaufschwäche. Hinsichtlich eines Rücktransportes in diesen Fällen entscheidet die vom Versicherer beauftragte Organisation (z.B. Tyrol Air Ambulanz). Die vom Versicherer bezeichnete Organisation entscheidet im Bezug auf die medizinische Notwendigkeit der Durchführung einer Rückholung und führt diese durch.

 

Das Naturfreunde-Freizeit-Unfallservice ist weltweit gültig. Es bezieht sich auf Unfälle bei Vereinsaktivitäten oder bei privater Sportausübung.

 

Als mitversichert gelten auch Erfrierungen, Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis, sowie Unfälle des Versicherten als Fluggast. Unfälle bei der Benützung von Kraftfahrzeugen, zu und von Veranstaltungen der Naturfreunde, sowie auf dem Weg zu und von einer sportlichen Betätigung, sind ebenfalls versichert. Der Versicherer für das Naturfreunde-Freizeit-Unfallservice ist die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group.

 

Versicherungssummen für Bergungs- und Rückholkosten:

bis zu je EUR 22.000,- pro Person

 

Dauernde Invalidität:

(ab 25% Invaliditätsgrad) bis zu EUR 19.000,-

 

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, z.B.:

  • Arbeitsunfälle
  • Unfälle im Wohnbereich
  • Flugsportarten, wie z.B. Paragleiten, Fallschirmspringen, sowie die Ausübung von Motorsportarten aller Art.
  • Arzt-, Spitals- und Heilkosten

 

Bitte beachten Sie, dass Hubschrauberbergungen, Bergrettungseinsätze und Bergungen von Pistendiensten nach Freizeitunfällen von den Krankenkassen nicht bezahlt werden. Deshalb ist es wichtig Mitglied zu sein, denn mit uns sind Sie kostengünstig gut versichert!

 

Hinweis: ausführlichere Infos entnehmen Sie bitte dem Versicherungsfolder unter dem rosa hinterlegten Punkt „DOWNLOADS“